Leistungen
Thermografie

Mit der Infrarot Wärmebildkamera ist es uns möglich,
Ihnen verdeckte Baumängel, Bauschäden, Energieverluste
und Leckagen an Ihrer Immobilie zu detektieren und sichtbar zu
machen...
Blower-Door-Verfahren

Mit dem Blower Door Test können wir Ihnen unnötige
Lüftungswärmeverluste aufzeigen und Luftwechselraten
ermitteln...
Schimmelpilz-diagnose
Durch unsere Analyse und Diagnose können wir Ihnen die Ursachen der Bildung von Schimmel im Gebäude aufzeigen, vermindern und vorbeugen, bevor es zu spät ist.
Energieausweis

Für Sie als Verbraucher können wir Ihnen einen
Energieausweis für eine Immobilie ausstellen, der ihnen es
ermöglicht, die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage des
Verbrauches oder des Bedarfes für die Immobilie
anzuzeigen...
Wertermittlung
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Als Grundlage für die Ermittlung von Gebäudewerten gilt
die Wertermittlungsverordnung, in der die anzuwendenden Verfahren
geregelt sind. Es gibt drei gesetzlich geregelte Verfahren zur
Verkehrswertermittlung...
Gutachten
Als Sachverständige für das Bauwesen in den Bereichen "Mängel und Schäden an Gebäuden" und der "Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken, Mieten u. Pachten" beurteilen wir Ihre Immobilien beziehungsweise Teile davon. Je nach Auftrag erhalten Sie eine übersichtliche schriftliche Darstellung als Gutachten oder schriftliche Stellungnahme, die qualifiziert ...
Denkmalschutz

Für Sie als Eigentümer ist es wichtig zu wissen, ob bei
ihrem Gebäude der Denkmalschutz greift, Da dann für
bauliche Maßnahmen eine Denkmal Gericht die Genehmigung
erforderlich ist...
Fördermittel
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Der Staat fördert heute Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen durch eine Vielzahl von Instrumenten,
vor allem durch zinsverbilligte Darlehen und durch steuerliche
Vergütungen ...
Fördermittel
Der Staat fördert heute Modernisierungs-
und Sanierungsmaßnahmen durch eine Vielzahl von
Instrumenten, vor allem durch zinsverbilligte Darlehen und durch
steuerliche Vergütungen (Abschreibungen bei der
Einkommensteuer).Durch zahlreiche Programme für den Umbau und die Sanierung von Altbauten, darin eingeschlossen sind auch Maßnahmen wie die Modernisierung von Heizungen. Hauptinstrument der Förderung sind Programme mit zinsgünstigen Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).
Umwelt- und Effizienzberatung für Thüringer Unternehmen:
Flyer: Impulsberatungsprogramm für mehr Energieeffizienz
Download: impulsberatungsprogramm.zip (ca 700kb)
Für Ihr Bauvorhaben:
- für das neu geplante Haus
- für Ihre Altbausanierung oder
- Haustechnik zur rationellen oder regenerativen Energienutzung (Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Holzpelletanlagen)
halten Kommunen, Bund, Länder und die Energieversorger Fördergelder bereit in Form von:
- nicht rückzahlbaren Zuschüssen,
- zinsgünstigen Darlehen oder
- Teilschulderlassen.
In einer umfangreichen Beratung können wir Ihnen die
einzelnen Förderprogramme nahe bringen und sie durch den
Antragsdschungel begleiten.
"Mehr bekommen aber nicht mehr bezahlen"
Das ist das Prinzip des CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KFW, des wichtigsten Förderprogramms.
Das Programm ist Bestandteil des
Nationalen Klimaschutzprogramms
des Bundes und dient der zinsgünstigen langfristigen
Finanzierung von besonders umfangreichen
Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in
Wohngebäuden des Altbaubestandes
mit einem Einspareffekt von mindestens 40 kg CO2 pro m2
Gebäudenutzfläche und Jahr.
Investitionen entsprechend der Maßnahmenpakete
0 bis 4 werden mit zinsgünstigen Krediten
gefördert.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der
Kreditlaufzeit
verbilligt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten für die
Maßnahmenpakete
0 bis 4 wird die energetische Sanierung eines Gebäudes auf
Neubau-Niveau (nach § 3 Energieeinsparverordnung (EnEV) in
der jeweils gültigen Fassung) mit einem Tilgungszuschuss zum
KfW-Darlehen gefördert.
Wann müssen Sie den Antrag stellen?
Auf jeden Fall bevor Sie mit der
Sanierung Ihres Altbaus beginnen.
Für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist im Antrag
die Programmnummer 130 einzutragen.
Nicht finanziert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und
Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener
Vorhaben. Bereits abgeschlossene Einzelmaßnahmen
dürfen bei den Standard-Maßnahmepaketen oder in der
CO2-Einsparberechnung des Sachverständigen
(Maßnahmenpaket 4) auch nicht berücksichtigt
werden.
Tilgungszuschuss
Für die Beantragung des
Tilgungszuschusses ist grundsätzlich, also
bei allen Maßnahmenpaketen, die Bestätigung eines
Sachverständigen erforderlich, dass nach Durchführung
der energetischen Sanierung Ihr Altbau die Anforderungen an das
Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung-(EnEV)
erfüllt. Dann werden Ihnen
5 % der Kreditsumme erlassen (Tilgungszuschuss). Details
dazu finden Sie auf dem Merkblatt auf Seite 2 in Anlage
A.
Um den Tilgungszuschuss zu erhalten müssen Sie und ein
Sachverständiger
- vor der Sanierung mit vor der Sanierung mit
Antragstellung bestätigen, dass mit den geplanten
Maßnahmen das EnEV-Neubau-Niveau erreicht werden soll
(Blatt 5 der Bestätigung zum Kreditantrag). Hinweis: Der
Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für
Bestandsgebäude nach § 8 (2) EnEV darf nicht angewendet
werden.
- nach den Sanierungsmaßnahmen nach den Sanierungsmaßnahmen der KfW bitte die Bestätigung vorlegen, dass die geplanten Maßnahmen wie geplant durchgeführt wurden und das Neubau-Niveau nach EnEV auch erreicht wurde (Blatt 6 der Bestätigung zum Kreditantrag). Diese Bestätigung legen Sie der KfW bitte über Ihre Hausbank vor.
Bei Investitionen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) benötigen wir von Ihnen noch eine weitere Bestätigung, die kommunale Bestätigung in den neuen Ländern. Mit dieser Bestätigung können Sie erklären, dass
- selbst genutztes Wohneigentum modernisiert
wird,
- Ihnen für die Baumaßnahme eine
Genehmigung gemäß § 145 Baugesetzbuch
(Sanierungsgenehmigung) oder ein Modernisierungs- oder
Instandsetzungsgebot entsprechend § 177 Baugesetzbuch
vorliegt,
- zusätzlich Landesfördermittel in
Anspruch genommen werden.
Wer kann Anträge stellen?
Träger von
Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten
und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften,
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie
sonstige Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen
Rechts).
Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist
möglich.
Was wird mitfinanziert?
Finanziert werden Maßnahmen an
Wohngebäuden.
Dies sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung
überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-,
Alten- und Pflegeheimen (§ 2 Nr. 2 EnEV).
Nicht gefördert werden Ferien- und
Wochenendhäuser.
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden,
die
bis zum 31. Dezember 1983 fertig gestellt worden sind.
